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Unsere allgemeinen Geschäftsverbindungen für die
Reisevermittlung über unsere Internetseiten
1. Inhalte von IDEAL-REISEN.DE
Die Inhalte von IDEAL-REISEN.DE werden laufend, zum
Teil durch ihre Vertragspartner automatisch
aktualisiert. Über alle darin enthaltenen Inhalte
können wir somit keine Gewährleistung geben.
Massgebend sind die Informationen, welche Sie in der
Regel in Form unserer Buchungsbestätigungen oder
besonderen Hinweise erhalten.
Über die allgemeinen Inhalte zum Verlinken auf
fremde Inhalte verweisen wir auf unser
DISCLAIMER.
2. Reisevermittlung über IDEAL-REISEN.DE
IDEAL-REISEN ist kein Reiseveranstalter, sondern
tritt als Vermittler von Reise- und
Beförderungs-dienstleistungen (Flüge,
Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Mietwagen,
Reiseversicherungen etc., nachfolgend "Reisen"
genannt) auf, so dass zwischen dem Kunden und
IDEAL-REISEN lediglich ein Vermittlungsvertrag
zustande kommt. Der die Reise selbst betreffende
Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und
dem jeweiligen Anbieter der Reise zustande. Die
vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten daher
ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit. Auf
die Allgemeinen Geschäftbedingungen der Anbieter sei
hiermit ausdrücklich verwiesen.
3. Buchungen über IDEAL-REISEN.DE
Die durch IDEAL-REISEN.DE in seinem Internet, in
Flyern, Katalogen oder sonstigen Medien
beschriebenen Reisen stellen kein verbindliches
Vertragsangebot von IDEAL-REISEN oder dem jeweiligen
Anbieter dar. Vielmehr gibt der Kunde mit dem
Ausfüllen und der Abgabe des Buchungsformulars bzw.
im Internet mit der Eingabe seiner Daten und dem
Absenden des
Online-Buchungsformulars ein verbindliches
Vertragsangebot ab.
Basierend auf die erhaltenen Angaben gibt
IDEAL-REISEN entweder eine Buchungsbestätigung oder
sofern aus buchungstechnischen Gründen notwendig,
ein diesen Angaben ähnliches Angebot ab, welches der
Kunde nun innerhalb der ihm mitgeteilten Frist
annehmen kann.
Die jeweilige Annahme eines Angebotes führt zum
Vertragsschluss. Die bloße Empfangsbestätigung, dass
das Angebot eingegangen ist stellt keine
Buchungsbestätigung dar. Dem Kunden wird empfohlen,
die zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf
ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Absender
der Bestätigung ggf. auf Unrichtigkeiten oder
Abweichungen hinzuweisen.
4. Auskünfte über Einzelheiten der Angebote und
Allgemeines
IDEAL-REISEN haften im Rahmen der Gesetze und
vertraglichen Vereinbarungen lediglich für die
richtige Auswahl der Informationsquelle und deren
Weiterleitung zum Kunde. Sofern kein definitiver
Auskunftsvertrag mit vertraglicher Hauptpflicht
vorliegt, ist IDEAL-REISEN gemäss § 676 BGB für die
Richtigkeit erteilter Auskünfte nicht haftbar.
Sofern nicht ausdrücklich gewünscht, ist
IDEAL-REISEN nicht automatisch verpflichtet, den
jeweils günstigsten Anbieter von Reisen zu
ermitteln.
5. VISA und Bescheinigungen
Sofern der Kunde IDEAL-REISEN mit der Beschaffung
von VISA ausdrücklich beauftragt, können hierfür
entsprechende Kosten entstehen, welche dem Kunden
vorher mitgeteilt werden. Dies gilt insbesondere
auch für die Beischaffung von Zeugnissen und
sonstigen Dokumenten. Die Kosten werden nach Aufwand
berechnet, der IDEAL-REISEN bei der Durchführung
dieser Tätigkeit
tatsächlich entsteht.
IDEAL-REISEN ist im Zusammenhang mit seinem
Internetauftritt IDEAL-REISEN.DE nicht verpflichtet,
Hinweise über Pass-, Visa-, Zoll-, oder
Gesundheitsbestimmungen zu geben.
Eine genaue Beratung hierzu erfolgt entweder
telefonisch oder vorort in ihren Geschäftsräumen. In
der Regel erhält aber der Kunde die entsprechenden
Angaben bei dem Anbieter, mit dem der Vertrag
zustande kommt bzw. bei den zuständigen Behörden.
Soweit der Anbieter entsprechende Hinweise erteilt,
geht er in der Regel davon aus, dass der Kunde
deutscher Staatsbürger ist. Ist dies nicht der Fall,
sollte sich der Kunde unbedingt an die zuständige
Landesvertretung wenden. Diese
Informationen sind NICHT verbindlich, sie dienen
lediglich der Orientierung und treten nicht an die
Stelle der Informationen des jeweiligen Anbieters
und der Behörden.
6. Reiseunterlagen
Sofern zwischen dem tatsächlichem Buchungszeitpunkt
und dem Reisebeginn 28 Tage liegen, werden nach
eingehender Zahlung die Reiseunterlagen per Post
versendet. Dem Kunden wird dringend anheim gestellt,
sich mit IDEAL-REISEN in Verbindung zu setzen,
sofern er 5 Tage vor Reiseantritt diese nicht
erhalten hat.
Reiseunterlagen bei kurzfristigen Buchungen werden
am entsprechenden Flughafen hinterlegt.
Elektronische Tickets müssen direkt am Flughafen an
den dafür vorgesehenen Automaten gelöst werden.
Bei Hotel- und Mietwagenbuchungen erfolgt entweder
die Übermittlung der entsprechenden Unterlagen per
Post oder E-Mail oder einer Reservierungsnummer zur
Vorlage bei dem entsprechenden Hotel oder
Mietwagenunternehmen.
Falls mit dem Kunden auf dessen Wunsch der Versand
von Reiseunterlagen per Kurier vereinbart worden
ist, so hat der Kunde alle hierdurch entstehenden
Kosten zu tragen.
7. Umbuchung und Rücktritt
IDEAL-REISEN empfiehlt ausdrücklich den Abschluss
einer Reiseversicherung, welches bis zu 14 Tagen
nach Abschluss einer Buchung möglich ist.
8. Zahlungsbedingungen, Inkasso
IDEAL-REISEN ist berechtigt, Anzahlungen
entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der
vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese
wirksam vereinbart sind und rechtswirksame
Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende
Anzahlungen kann sie unter Beachtung der
gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 651 a
BGB, gegen Ausgabe des Sicherungsscheines erheben,
wenn insoweit eine ausdrückliche Vereinbarung
getroffen wurde.
Soweit sichergestellt ist, dass dies gegen
Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, bzw.
– bei Pauschalreisen –unter Berücksichtigung von §
651 a BGB geschieht, ist IDEAL-REISEN berechtigt,
den Preis der vermittelten Leistungen gegenüber dem
vermittelten Unternehmen zu verauslagen. Hierbei
sind wir zur Beachtung der rechtlichen Bestimmungen
über die
Vorauszahlungspflicht des RK verpflichtet.
IDEAL-REISEN kann vom Kunden den Ersatz dieser
Auslagen verlangen.
Der Preis der vermittelten Leistung ist
grundsätzlich im Voraus gegen Aushändigung der
Reiseunterlagen / Flugscheine oder (z.B. bei
Tickethinterlegung) der Informationen oder
Unterlagen zur Abholung zahlungsfällig. Bei
Umbuchungen (insbesondere Änderung des Hin-, bzw.
Rückflugtermins, der Flugklasse und der Flugroute)
ist IDEAL-REISEN berechtigt im Wege des
Aufwendungsersatzanspruchs die hierfür von der
Fluggesellschaft, bzw. dem Anbieter berechneten
Kosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr vom Kunden zu
verlangen.
9. Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die
Geschäftsbedingungen der Anbieter von Reisen
besondere Pflichten des Kunden begründen können.
Hierzu zählen die Einhaltung von Eincheckzeiten,
sowie insbesondere bei Sonder- und Charterflügen,
die Pflicht, sich Rück- und Weiterflüge von der
Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser
angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen. Hierbei
wird auf die Angaben im Flugticket hingewiesen. Bei
Gepäckverlust oder Gepäckschäden ist nach den
derzeit gültigen nationalen und internationalen
Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der
Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne diese droht
der Verlust von Ersatzansprüchen.
Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst rechtzeitig
über die Impf- Einreise- und Visabestimmungen der
angeflogenen Ziel- bzw. Transitländer zu erkundigen.
Mängel unserer Vermittlungsleistung muss der Kunde
unverzüglich anzeigen und IDEAL-REISEN Gelegenheit
zur Abhilfe geben. Unterbleibt diese Anzeige
schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden
aus dem Vermittlungsvertrag.
10. Haftung
IDEAL-REISEN haftet dafür, dass die Vermittlung,
insbesondere die Beratung, die Buchungsabwicklung,
das Inkasso und die Übermittlung der Reiseunterlagen
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
vorgenommen werden. Sie haftet jedoch nicht für den
Vermittlungserfolg selbst, also nicht dafür, dass
ein dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit
dem touristischen Anbieter zustande kommt.
Ihre vertragliche Haftung als Reisevermittler für
jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Wert der vermittelten
Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des
Kunden von ihr weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde oder sie für den
Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines
Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind. Dies gilt
auch für Schäden aus der Verletzung von
vorvertraglichen Pflichten und vertraglichen
Nebenpflichten.
IDEAL-REISEN haftet nicht für ordnungsgemäße
Leistungserbringung der vermittelten Leistungen
selbst. Insbesondere bei der Vermittlung einer
Gesamtheit von Reiseleistungen (Pauschalreise i.S.
d. § 651 a ff. BGB) sind Vertragspartner
ausschließlich die jeweiligen Firmen, welche die
touristische Leistung erbringen. Dies gilt nicht,
wenn nach den Umständen der Buchung Anschein
begründet wird, dass IDEAL-REISEN solche Leistungen
in eigener Verantwortung erbringt. (§651 a Abs.
2BGB).
Kommt uns bei der Buchung von Flügen die Stellung
eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so
bestimmt sich ihre Haftung bei innerdeutschen Flügen
ausschließlich nach den Bestimmungen des
Luftfahrtgesetzes der BRD, bei internationalen
Flügen nach den internationalen Abkommen von
Warschau, Guadalajara und Den Haag, soweit diese
anwendbar sind.
IDEAL-REISEN haftet als Vermittlerin nicht für nach
Vertragsabschluß eintretende Preiserhöhungen seitens
des Leistungsträgers bzw. Flughafensteuererhöhungen
und dergleichen.
Kommt der Kunde seiner Verpflichtung, Ideal-Reisen
bezüglich der Reiseunterlagen von etwaigen
Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen
Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten
schuldhaft nicht nach, so ist er für einem ihm
hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich (§
254 BGB)War der Fehler für uns bei Anwendung
pflichtgemäßer Sorgfalt nicht erkennbar, entfällt
eine Haftung unsererseits ganz.
11. Schadenersatz
Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann
IDEAL-REISEN eine Stornogebühr von € 500 pro Person
und Vorgang verlangen, vorbehaltlich des Nachweises
eines weitergehenden Schadens und vorbehaltlich des
Rechts des Kunden einen niedrigeren Schaden
nachzuweisen.
12. Ausschlussfrist, Verjährung, Gerichtsstand
Sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag,
gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde
gegenüber IDEAL-REISEN innerhalb von einem Monat
nach dem vertraglich mit dem Leistungserbringer
vereinbarten Reiseende gegenüber der Vermittlerin
geltend zu machen. Ansprüche gegen ihr bei Versäumen
der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die
fristgerechte Geltendmachung unverschuldet
unterblieb.
Ansprüche gegen IDEAL-REISEN – ausgenommen Ansprüche
aus unerlaubter Handlung – verjähren in 6 Monaten ab
dem vertraglichen Rückreisedatum. Hat der Kunde
solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht, so
ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem
die Vermittlerin die Ansprüche schriftlich
zurückweist.
Für alle Streitigkeiten aus dem
Vermittlungsverhältnis ist ausschließlicher
Gerichtsstand Konstanz, bzw. für unsere Schweizer
Kunden Kreuzlingen, soweit der Kunde Vollkaufmann
oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist
oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz im
Inland hat.
13. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden
Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden,
so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
und des Vermittlungsvertrages als Ganzem nicht
berühren.
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